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Klasse C1E

 

  • beinhaltet BE
  • nur mit Klasse C1
  • ab 18 Jahre
  • Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
    • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
    • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

 

 

Dem Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis sind folgende Dinge beizufügen:
  1. beidseitge Kopie des Personalausweises als Nachweis für Geburtstag und –ort
  2. Augenärztliches Zeugnis
  3. Ärztliches Zeugnis
  4. ein aktuelles biometrisches Passfoto (35x45mm)
  5. eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs