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Klasse L

  • ab 16 Jahre
  • keine Befristung der Besitzdauer

 

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
 

Bei der Anmeldung sind folgende Dinge vorzulegen:

  1. beidseitige Kopie des Personalausweises als Nachweis für Geburtstag und –ort
  2. Sehtestbescheinigung
  3. ein aktuelles biometrisches Passfoto (35x45mm)
  4. eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs oder einen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“